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KI-Leitlinien der Anwaltskammern: Pseudonymisierung konkret

Die KI-Leitlinien der belgischen Anwaltskammern sind kurz. Abschnitt 1.2 enthält zwei verschiedene Regeln, eine zu personenbezogenen Daten und eine zum Berufsgeheimnis. So wenden Sie beide auf eine echte Akte an.

Aktualisiert am 29. September 2026

Am 20. Januar 2025 haben die Orde van Vlaamse Balies (OVB) und AVOCATS.BE (Ordre des barreaux francophones et germanophone, OBFG), die Kammer der französisch- und deutschsprachigen Anwaltschaften, gemeinsame Leitlinien für Rechtsanwälte zur Nutzung künstlicher Intelligenz veröffentlicht, in niederländischer und französischer Sprache. Die Anwaltskammer Eupen gehört AVOCATS.BE an; die Leitlinien richten sich damit auch an die Rechtsanwälte der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie verbieten KI nicht und schreiben sie nicht vor: Ihre Nutzung gehört zur eigenen Freiheit und Verantwortung des Rechtsanwalts. Sie legen aber fest, was diese Verantwortung umfasst.

Dieser Ratgeber fasst den Text zusammen, betrachtet Abschnitt 1.2 zu Datenschutz und Berufsgeheimnis genauer und schlägt einen Ablauf für eine echte Akte vor. Die Zusammenfassungen stammen von uns; maßgeblich sind die niederländische und die französische Fassung.

Was die Leitlinien sagen

AbschnittRegel (zusammengefasst)Bedeutung in der Praxis
1KI ist weder verboten noch vorgeschriebenIhre Entscheidung und Ihre Verantwortung
1.1Grundkenntnisse über KI und große SprachmodelleEin Modell sagt plausiblen Text voraus; es schlägt das Recht nicht nach
1.1Die wesentlichen Pflichten aus Art. 455 des Gerichtsgesetzbuches und den Standesregeln gelten (Art. 1 OVB-Codex, Art. 1.2 des Kodex von AVOCATS.BE)Sachkunde, Berufsgeheimnis, Unabhängigkeit, keine Interessenkonflikte
1.1Die Nutzungsbedingungen des KI-Werkzeugs sorgfältig lesenTraining, Übermittlung und Speicherung; Weiterverarbeitung; Ort; offenes oder geschlossenes System; Haftung; geistiges Eigentum
1.1Das Ergebnis prüfen, einschließlich der QuellenPrüfen, ob jede zitierte Vorschrift, Lehrmeinung und Entscheidung existiert
1.1Keine allgemeine Pflicht, den Mandanten über die KI-Nutzung zu informierenWie bei anderen IT-Anwendungen
1.2Personenbezogene Daten pseudonymisieren; keine personenbezogenen Daten in Prompts, Eingaben oder Dokumente eingebenDer Kern dieses Ratgebers
1.2Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten unerlässlich: Transparenz und Einwilligung der betroffenen Person; mitunter besteht eine andere RechtsgrundlageDas Beispiel der Leitlinien: die Aufzeichnung einer Besprechung für ein Protokoll
1.2Niemals Unterlagen oder Informationen, die unter das Berufsgeheimnis oder eine Vertraulichkeitspflicht fallen, in ein KI-Werkzeug eingebenAusnahme nur bei absoluter Gewissheit über eine geschlossene Umgebung mit ausreichenden Garantien, etwa innerhalb der eigenen Kanzlei ohne Weitergabe nach außen
1.3Den eigenen Chatbot erläuternNutzer müssen wissen, dass sie mit einem automatisierten System sprechen
1.3Der Rechtsanwalt bleibt für das Ergebnis der KI letztverantwortlichAlle Haftungsgrundsätze gelten weiter

Zwei Regeln, nicht eine

Abschnitt 1.2 verbindet zwei Pflichten, die man leicht vermischt:

  1. Eine Datenschutzregel: personenbezogene Daten pseudonymisieren, bevor sie ein KI-Werkzeug erreichen.
  2. Eine Regel zum Berufsgeheimnis: keine Informationen eingeben, die unter das Berufsgeheimnis oder eine Vertraulichkeitspflicht fallen, außerhalb einer geschlossenen Umgebung mit ausreichenden Garantien.

Die Pseudonymisierung beantwortet die erste Regel. Sie hilft bei der zweiten, weil ein Text ohne Namen, Anschriften und Kennnummern viel weniger preisgibt. Sie erledigt sie aber nicht. Der Sachverhalt, eine Verteidigungsstrategie oder der Inhalt einer Verhandlung können auch dann unter das Berufsgeheimnis fallen, wenn jeder Name ersetzt ist. Die DSGVO schützt nur natürliche Personen, das Berufsgeheimnis endet dort nicht: Auch ein Firmenname kann verraten, wer der Mandant ist.

Vor dem Einfügen in ein KI-Werkzeug helfen drei Fragen:

  • Braucht die KI diesen Abschnitt überhaupt, oder nur einen Teil davon?
  • Könnte der pseudonymisierte Text noch etwas preisgeben, das unter das Berufsgeheimnis oder eine Vertraulichkeitspflicht fällt?
  • Welche Art von Umgebung ist das KI-Werkzeug: offen oder geschlossen, mit Ihren Eingaben trainiert oder nicht, wo werden die Daten gespeichert, unter welchem Vertrag?

Die Mustercharta der Brüsseler Kammer

Die französischsprachige Rechtsanwaltskammer Brüssel (OFABB) hat eine Mustercharta für die verantwortungsvolle Nutzung von KI-Werkzeugen in der Kanzlei ausgearbeitet, 2026 in La Tribune veröffentlicht (französische Fassung). Sie ist eine Vorlage, die Kanzleien anpassen, und geht bei der Organisation weiter:

  • Abschnitt 4: Vor der Eingabe von Unterlagen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, von personenbezogenen Daten (einschließlich sensibler und strafrechtlicher Daten), von Daten über Mandanten, Gegenparteien, Magistrate, Dritte oder Kanzleimitglieder oder von Aktenstücken wägt der Nutzer ab, beschränkt die Daten oder pseudonymisiert sie und verzichtet darauf, wenn ausreichende Garantien fehlen.
  • Abschnitt 5: Mit KI-Unterstützung erstellte Arbeit wird intern gekennzeichnet, damit der Prüfende weiß, dass besondere Sorgfalt geboten ist.
  • Abschnitte 6 und 7: Kein mit KI-Unterstützung erstellter Inhalt verlässt die Kanzlei ohne gründliche Durchsicht durch einen sachkundigen Rechtsanwalt; kein Kopieren und Einfügen ohne Prüfung.
  • Abschnitt 8: Die Nutzung von KI mindert die berufliche, zivilrechtliche, disziplinarische und strafrechtliche Verantwortung des Rechtsanwalts nicht.

So gehen Sie mit Localex vor

Ein Ablauf, der beiden Regeln aus Abschnitt 1.2 folgt:

  1. Festlegen, was die KI sehen soll. Übernehmen Sie nur den benötigten Abschnitt in das Werkzeug, oder laden Sie das Dokument und arbeiten Sie am betreffenden Teil.
  2. Lokal pseudonymisieren. Wählen Sie die Voreinstellung für die Nutzung mit einer KI. Alle Kategorien sind vorab angekreuzt, auch Organisationen und sensible Daten (Art. 9 und 10 DSGVO).
  3. Durchsehen. Prüfen Sie jede Fundstelle, maskieren Sie Übersehenes und achten Sie auf Angaben, die ohne Namen identifizieren: eine kleine Gemeinde, ein seltener Beruf, ein genauer Betrag, ein einmaliges Ereignis. Die KI-Funktionen, kostenlos nach Bestätigung der E-Mail-Adresse, enthalten eine Analyse des Re-Identifizierungsrisikos, die solche Angaben meldet.
  4. Die Geheimnisprüfung vornehmen. Lesen Sie den pseudonymisierten Text mit den Augen eines Fremden. Gibt er noch preis, was das Berufsgeheimnis schützt, kürzen oder verallgemeinern Sie ihn, oder senden Sie ihn nicht.
  5. Das KI-Werkzeug nutzen, dessen Bedingungen Sie gelesen haben. Kopieren Sie den Text über die Funktion für die KI und bewahren Sie den verschlüsselten Wiederherstellungsschlüssel auf Ihrem Rechner auf.
  6. Wiederherstellen und prüfen. Setzen Sie die Namen auf der Seite Wiederherstellen wieder ein und prüfen Sie Inhalt und Quellen, bevor etwas die Kanzlei verlässt.

Wobei Localex helfen soll

Localex wurde nach den KI-Leitlinien von OVB und AVOCATS.BE entwickelt. Es unterstützt den Rechtsanwalt; es ersetzt nicht seine Beurteilung.

  • Personenbezogene Daten pseudonymisieren: belgische Kennnummern mit Prüfziffer, Namen, Anschriften, Datumsangaben und sensible Daten, alle vorab angekreuzt, mit verpflichtender Durchsicht vor dem Export.
  • Keine personenbezogenen Daten in Prompts: Die Funktion zum Kopieren für die KI übernimmt nur den pseudonymisierten Text, und eine Leckprüfung durchsucht jeden Export nach Originalwerten.
  • Ort der Verarbeitung: Die Dokumente werden im Browser verarbeitet und nie hochgeladen, auch nicht bei den KI-Funktionen, die auf dem Gerät laufen. Sie können das mit der Netzwerkanalyse oder im Offline-Modus prüfen.
  • Ergebnis prüfen: Der Wiederherstellungsbericht meldet Platzhalter, die die KI verändert oder weggelassen hat. Die rechtliche Prüfung des Inhalts bleibt bei Ihnen.

Die vollständige Zuordnung, Anforderung für Anforderung, finden Sie auf der Sicherheitsseite.

Ehrliche Grenzen

  • Die Leitlinien stammen von den Anwaltskammern; diese Zusammenfassung ersetzt weder sie noch die Standesregeln, auf die sie verweisen.
  • Die Erkennung ist nicht lückenlos. Durchsicht, Geheimnisprüfung und Letztverantwortung bleiben beim Rechtsanwalt.
  • Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO; siehe Pseudonymisierung oder Anonymisierung?

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